Schlussverteilung Bayern HRB 181989

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

A.F. Best GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Erfurter Straße 21, 85386 Eching
Handelsregister
München, HRB 181989
EUID
DED2601V.HRB181989

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 525/22
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Adresse
Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung, Bewirtschaftung und Reinigung von Gebäuden, deren technische Anlagen und Einrichtungen sowie Winterdienst und Pflege von Grünanlagen; ebenso wie der Handel mit Reinigungs- und Verbrauchsmitteln und Reinigungsmaschinen sowohl auf nationaler aber auch internationaler Ebene.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.F. Best GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 296.064,55 EUR festgestellt. Für die Verteilung steht ein Betrag von 66.749,50 EUR zur Verfügung, abzüglich Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte haben die Gelegenheit, bis einschließlich 02.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

16.05.2025

Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. IN 525/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.F. Best GmbH, Erfurter Straße 21, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Hecker Edgar Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 181989 - Schuldnerin - | Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.01.2025. Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie...

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 525/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.F. Best GmbH, Erfurter Straße 21, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Hecker Edgar Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 181989 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 296.064,55 EUR steht ein Betrag von 66.749,50 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 525/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.F. Best GmbH, Erfurter Straße 21, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Hecker Edgar Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 181989 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werde...

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 525/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.F. Best GmbH, Erfurter Straße 21, 85386 Eching, vertreten durch den Geschäftsführer Hecker Edgar Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 181989 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalte...

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