Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AL Portfolio GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Keltenring 15, 82041 Oberhaching
Handelsregister
München, HRB 234728
EUID
DED2601V.HRB234728
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2786/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner
Person
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner
Adresse
Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und Vertrieb, Vermietung und Verleasen von Kraftfahrzeugen sowie anderer leasingfähiger Mobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AL Portfolio GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 234728, ist eröffnet und läuft. Das Verfahren wird durch die Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner in Wolfratshausen als Verfahrensbevollmächtigte vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht München zwei Beschlüsse zur Festsetzung besonderer Auslagen für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses erlassen. Am 15.01.2024 wurden die Auslagen für den Abrechnungszeitraum vom 07.12.2023 bis 07.12.2024 in Höhe von insgesamt 2.284,80 EUR (inklusive 19 % Umsatzsteuer) festgesetzt. Am 02.12.2024 folgte die Festsetzung der Auslagen für den Zeitraum vom 07.12.2025 bis 07.12.2026 in gleicher Höhe. In beiden Fällen wurde dem Verwalter die Entnahme der Versicherungsprämie aus der Masse genehmigt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Es sind keine weiteren Verfahrensschritte wie Forderungsanmeldungen, Prüfungstermine oder eine Aufhebung des Verfahrens im vorliegenden Text enthalten.
Originalbekanntmachung
17.01.2024
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 2786/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AL Portfolio GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Keltenring 15, 82041 Oberhaching
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
|
erlässt das Amtsgericht München am 15.01.2024 folgenden
Beschluss
1. Die besonderen Auslagen für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses für den Abrechnungszeitraum vom 07.12.2023 bis 07.12.2024 werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Auslagen
1.920,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
364,80
Auslagen insgesamt
2.284,80
Gesamtbetrag Auslagen
2.284,80
in Worten:
zweitausendzweihu...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 2786/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AL Portfolio GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Keltenring 15, 82041 Oberhaching
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen
|
erlässt das Amtsgericht München am 15.01.2024 folgenden
Beschluss
1. Die besonderen Auslagen für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses für den Abrechnungszeitraum vom 07.12.2023 bis 07.12.2024 werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Auslagen
1.920,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
364,80
Auslagen insgesamt
2.284,80
Gesamtbetrag Auslagen
2.284,80
in Worten:
zweitausendzweihundertvierundachtzig 80/100
2. Dem Verwalter wird die Entnahme der Versicherungsprämie in Höhe von 2.284,80 EUR aus der Masse genehmigt.
Gründe
Die Festsetzung der Auslagen nach §§ 18 Abs. 2, § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV erfolgt gemäß dem Antrag der Gläubigerausschussmitglieder vom 19.12.2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Originalbekanntmachung
11.05.2026
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 2786/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AL Portfolio GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Keltenring 15, 82041 Oberhaching
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 21/236/H/gk
|
erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2024 folgenden
Beschluss
Die besonderen Auslagen für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses für den Abrechnungszeitraum vom 07.12.2025 bis 07.12.2026 werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Auslagen
1.920,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
364,80
Auslagen insgesamt
2.284,80
Gesamtbetrag Auslagen
2.284,80
in Worten:
zw...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1542 IN 2786/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AL Portfolio GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Keltenring 15, 82041 Oberhaching
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234728
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Hingerl & Partner, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 21/236/H/gk
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erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2024 folgenden
Beschluss
Die besonderen Auslagen für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses für den Abrechnungszeitraum vom 07.12.2025 bis 07.12.2026 werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Auslagen
1.920,00
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
364,80
Auslagen insgesamt
2.284,80
Gesamtbetrag Auslagen
2.284,80
in Worten:
zweitausendzweihundertvierundachtzig 80/100
Dem Verwalter wird die Entnahme der Versicherungsprämie in Höhe von 2.284,80 EUR aus der Masse genehmigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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