Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 99025

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Insolvenzprofil

Anders Bauen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mondscheinweg 24, 83671 Benediktbeuern
Handelsregister
München, HRB 99025
EUID
DED2601V.HRB99025

Insolvenzgericht

Gericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 50/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Abwicklung des Bauvorhabens Wiesenweg 5, 7 und 9.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anders Bauen GmbH, Benediktbeuern, ist eröffnet. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Ulrich Rapsch vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Wolfratshausen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs ist für den 02.03.2026 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen bestimmt. Der Vergleich sieht vor, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch einen Betrag von 119.886,90 EUR in elf monatlichen Raten zu je 10.000,00 EUR und einer Schlussrate von 9.886,90 EUR zahlen. Bei Zahlung von 95.000,00 EUR binnen drei Monaten nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses wird der Restbetrag erlassen. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

IN 50/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Anders Bauen GmbH, Mondscheinweg 24, 83671 Benediktbeuern, vertreten durch den Geschäftsführer Rapsch Ulrich Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 99025 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss folgenden Vergleichs: 1. Die Beklagten [...] und die [...] verpflichten sich gesamtschuldnerisch, einen Betrag von 119.886, 90 zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche an den Kläger zu zahlen. Ihnen wird nachgelassen, den Betrag in elf monatlichen Raten zu je € 10.000,00 und einer Schlussrate i.H.v. € 9.886.90, jeweils fällig zum 10. eines Monats, erstmals zum 10. des Monats, der auf die Zustellung des Beschlusses des Landgerichts München ll zur Feststellung des Zustandekommens und des Inhalts des Vergleichs gemäß § 278 Abs. 6 ZPO an die Parteien folgt, zu zahlen. 2. Zahlen die Beklagten binnen drei Monaten nach Zustellung des vor...

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