Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Anistek Mechatronik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Oberhachinger Str. 44, 82031 Grünwald
Handelsregister
München, HRB 214077
EUID
DED2601V.HRB214077
Insolvenzgericht
Gericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 74/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Birgitt Breiter
Adresse
Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen
Telefon
+49(8024)30580
E-Mail
ra@breiter.info
Fax
+49(8024)305820
Gegenstand des Unternehmens
Planung von, Entwicklung von, Herstellung von und Handel mit Industrieanlagen, Maschinen, Kraftfahrzeugen und Zubehör, Teilen hiervon und Ersatzteilen, insbesondere von Pressen und Formen für Papier, Plastik und Aluminium zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen, sowie von elektronischen Systemen, Antriebssystemen, Federungs- und Dämpfersystemen für die Kraftfahrzeugindustrie, Forschung, Planung und Entwicklung von technischen und innovativen Lösungen für Industrieabläufe und Verbraucherprodukte, Herstellung und Bearbeitung von Metall- und Nichtmetallteilen, elektronischen Geräten sowie Softwareentwicklung, Import und Export von Computern und elektronischen Geräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Anistek Mechatronik GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Marco Capra, das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen beantragt. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht München (HRB 214077). Mit Beschluss vom 17.05.2024 um 13:40 Uhr hat das Insolvenzgericht am Amtsgericht Wolfratshausen die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO getroffen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Birgitt Breiter bestellt. Zudem wurde gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
21.05.2024
1 IN 74/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Anistek Mechatronik GmbH, Blumenstr. 12, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Capra Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 214077
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blume & Asam, Adamstraße 4, 80636 München, Gz.: 63/24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
- wird am 17.05.2024 um 13:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Birgitt Breiter, Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen, Telefon: +49(8024)30580, Telefax: +49(8024)305820, Email: ra@breiter.info.
- wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige B...
1 IN 74/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Anistek Mechatronik GmbH, Blumenstr. 12, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Capra Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 214077
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Blume & Asam, Adamstraße 4, 80636 München, Gz.: 63/24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
- wird am 17.05.2024 um 13:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Birgitt Breiter, Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen, Telefon: +49(8024)30580, Telefax: +49(8024)305820, Email: ra@breiter.info.
- wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 17.05.2024
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