Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 228629

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Insolvenzprofil

AR BAUMONTAGEN UG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Steinheilstr. 16, 80333 München
Handelsregister
München, HRB 228629
EUID
DED2601V.HRB228629

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1511 IN 2737/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München

Gegenstand des Unternehmens

Verlegen von Fliesen und Bodenbelägen aller Art, Trockenbau, Fensterarbeiten, Durchführung von Reinigungsarbeiten sowie Vermittlung von Aufträgen, insbesondere in den vorbezeichneten Bereichen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt) ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Zuvor war Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld als vorläufiger und später als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung und die Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 25 % auf die Regelvergütung aufgrund erschwelter Umstände und aufwendiger Ermittlungen gerechtfertigt war. Im Rahmen der Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach § 209 InsO ergab sich eine Verteilungsmasse in Höhe von 0,00 EUR. Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Höhe von 1.145,51 EUR sind zu berücksichtigen, jedoch erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt. Ein Einstellungstermin nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sollten im schriftlichen Verfahren erfolgen, wobei eine Frist zur Einlegung von Einwendungen bis zum 07.04.2026 bestand.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

1511 IN 2737/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt), Steinheilstraße 16, 80333 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228629 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolven...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

1511 IN 2737/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt), Steinheilstraße 16, 80333 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228629 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.04.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahr...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

1511 IN 2737/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt), Steinheilstraße 16, 80333 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228629 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.01....

Originalbekanntmachung

03.03.2026

In dem masseunzulånglichen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt), 80333 München, werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 0,00 verfügbar. Zu berücksichtigen sind Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.H.v. EUR 1.145,51. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1511 IN 2737/21, niedergelegt. Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht 3.3.26

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1511 IN 2737/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AR BAUMONTAGEN UG (haftungsbeschränkt), Steinheilstraße 16, 80333 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228629 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffen...

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