Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARWE Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen
Handelsregister
München, HRB 196871
EUID
DED2601V.HRB196871
Insolvenzgericht
Gericht
Augsburg
Aktenzeichen
3 IN 184/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Adresse
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Telefon
+49(821)99980680
E-Mail
augsburg@pluta.net
Fax
+49(821)9998068-9
Gegenstand des Unternehmens
Der Aufbau, das mindestens mittelfristige (3(drei) bis 5(fünf) Jahre) Halten und Entwickeln sowie Verwalten von Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARWE Holding GmbH in Augsburg ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn aus Augsburg bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der Forderungen Nr. 99, 100 und 101, die von Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der arwe Mobility Service GmbH, der arwe Automotive Service GmbH und der arwe CarRental Service GmbH angemeldet wurden. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 9 InsO im Internet. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
05.06.2025
3 IN 184/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARWE Holding GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Feißt Ulrich
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196871
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Gz.: RA Dr. Proske
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Telefon: +49(821)99980680
Telefax: +49(821)9998068-9
Email: augsburg@pluta.net
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der arwe Mobility Service GmbH, der arwe Automotive Service GmbH und der arwe CarRental Service GmbH angemeldeten Forderungen Nr. 99, 100, 101.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Ab...
3 IN 184/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARWE Holding GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Feißt Ulrich
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196871
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Gz.: RA Dr. Proske
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Telefon: +49(821)99980680
Telefax: +49(821)9998068-9
Email: augsburg@pluta.net
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel als Insolvenzverwalter über das Vermögen der arwe Mobility Service GmbH, der arwe Automotive Service GmbH und der arwe CarRental Service GmbH angemeldeten Forderungen Nr. 99, 100, 101.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.06.2025
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