Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astraltec GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München
Handelsregister
München, HRB 236157
EUID
DED2601V.HRB236157
Insolvenzgericht
Gericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 94/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
Adresse
Ständehausstr. 10, 30159 Hannover
Telefon
0511/3266050
E-Mail
iv-hannover@roemermann.com
Fax
0511/3266051
Gegenstand des Unternehmens
Online-Verkauf von Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astraltec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jurij Novak, wurde zunächst im Antragsverfahren behandelt. Am 06.06.2025 hat das Amtsgericht Gifhorn die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Später hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Gifhorn.
Originalbekanntmachung
06.06.2025
35 IN 94/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astraltec GmbH vertr. d. d. GF, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Bäckerstraße 11, 31311 Uetze (AG München, HRB 236157), vertr. d.: Jurij Novak, Hauptstraße 1, 85376 Giggenhausen, (Geschäftsführer), ist am 06.06.2025 um 13:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/3266050, Fax: 0511/3266051, E-Mail: iv-hannover@roemermann.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofor...
35 IN 94/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astraltec GmbH vertr. d. d. GF, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Bäckerstraße 11, 31311 Uetze (AG München, HRB 236157), vertr. d.: Jurij Novak, Hauptstraße 1, 85376 Giggenhausen, (Geschäftsführer), ist am 06.06.2025 um 13:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/3266050, Fax: 0511/3266051, E-Mail: iv-hannover@roemermann.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 06.06.2025
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Originalbekanntmachung
06.02.2026
35 IN 94/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astraltec GmbH vertr. d. d. GF, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Bäckerstraße 11, 31311 Uetze (AG München, HRB 236157), vertr. d.: Jurij Novak, Hauptstraße 1, 85376 Giggenhausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 05.02.2026
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