Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 237528

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AyDem Logistik & Personalservice GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Untere Hauptstraße 2, 85386 Eching
Handelsregister
München, HRB 237528
EUID
DED2601V.HRB237528

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 311/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Adresse
Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos
Telefon
+49(811)99866 30
Fax
+49(811)99866 31

Gegenstand des Unternehmens

Personalberatung, Arbeitsvermittlung-Zeitarbeit, gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Haushalts- und Alltagshilfe für Hilfebedürftige, Betreiben eines Reisebüros, Einzel- und Großhandel, Autohandel und -vermietung, Limousinenservice, Durchführung von Gütertransporten sowie Logistikdienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der AyDem Logistik & Personalservice GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde am 28.04.2026 um 11:55 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

Az.: IN 311/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. AyDem Logistik & Personalservice GmbH, Dieselstraße 29, 85386 Eching, vertreten durch die Geschäftsführerin Daglar Demet Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 237528 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 28.04.2026 um 11:55 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl, Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos, Telefon: +49(811)99866 30, Telefax: +49(811)99866 31. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofort...

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