Forderungsanmeldung Bayern HRB 209582

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bauhaus Oberland GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zugspitzstraße 24, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Handelsregister
München, HRB 209582
EUID
DED2601V.HRB209582

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 284/17
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Karle Jürgen

Gegenstand des Unternehmens

Rohbau- und Dachleistungen insb. im Hochbau, Bau- und Projektmanagement.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauhaus Oberland GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 17.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 07.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Weilheim i.OB als Insolvenzgericht und ist auf den 08.04.2026 datiert.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

2 IN 284/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bauhaus Oberland GmbH, Zugspitzstraße 24, 82467 Garmisch-Partenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Karle Jürgen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209582 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 17.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 08.04.2026

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