Antragsverfahren Bayern HRB 300834

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Insolvenzprofil

bavtutor GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfahlweg 2 a, 82346 Andechs-Erling
Handelsregister
München, HRB 300834
EUID
DED2601V.HRB300834

Insolvenzgericht

Gericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 370/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Wissensvermittlung zum Thema betriebliche Altersvorsorge und privater Vorsorge mit Hilfe von Seminaren, Videos und online Konferenzen. Erstellung und Pflege eines Netzwerkes zur betrieblichen Vorsorge mit anerkannten und geprüften Gutachtern und Spezialisten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der bavtutor GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Weilheim i.OB einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.02.2026

IN 370/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. bavtutor GmbH, Pfahlweg 2 a, 82346 Andechs, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Barthold Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 300834 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an a...

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