Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 269380

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Insolvenzprofil

BAYCON Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kolpingring 18, 82041 Oberhaching
Handelsregister
München, HRB 269380
EUID
DED2601V.HRB269380

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 3069/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Kauf und Verkauf und Verwaltung von eigenen Immobilien, Halten von Beteiligungen und Büroservice.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der BAYCON Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Oberhaching, die sich mit dem Kauf, Verkauf und der Verwaltung von eigenen Immobilien beschäftigt, hatte Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

1500 IN 3069/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. BAYCON Verwaltungs GmbH, Kolpingring 18, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Binder Stefan Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269380 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Kauf und Verkauf und Verwaltung von eigenen Immobilien auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.ins...

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