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Insolvenzprofil
BB Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bunzlauer Platz 7, 80992 München
Handelsregister
München, HRB 289495
EUID
DED2601V.HRB289495
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1682/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Kollmannsperger Franz
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme und Abwicklung von Unternehmen oder Unternehmenseinheiten - sowohl von kommerziellen als auch industriellen Betrieben - die sich in Liquidation befinden oder restrukturiert werden müssen und alle direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Geschäfte, insbesondere Übernahme der Verwaltung und des Managements der zu liquidierenden oder zu restrukturierenden Unternehmen; Verkauf von Vermögenswerten, Lizenzen, Marken und anderen immateriellen Rechten, sowie Überwachung der Einhaltung aller rechtlicher Anforderungen im Rahmen der Liquidation oder Restrukturierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat am 06.06.2024 im Verfahren der BB Abwicklungsgesellschaft mbH (HRB 289495) zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dabei wurde der Schuldnerin sowie deren Organen und kontoverfügungsberechtigten Personen jegliche Verfügungen über das Geschäftskonto bei der Sparkasse Oder-Spree untersagt. Gegen diesen Beschluss bestand die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Am 12.06.2024 hat das Gericht den Beschluss vom 06.06.2024 im Tenor berichtigt, um ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen bei der Angabe der IBAN zu korrigieren. Die korrekte IBAN lautet DE60 1705 5050 3135 0741 36. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht eröffnet; es liegen lediglich vorläufige Sicherungsmaßnahmen vor.
Originalbekanntmachung
06.06.2024
1542 IN 1682/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BB Abwicklungsgesellschaft mbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289495
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird angeordnet, dass der BB Abwicklungsgesellschaft mbH bzw. deren Organen und kontoverfügungsberechtigten Personen jegliche Verfügungen über das Geschäftskonto IBAN DE60 1705 5050 3135 0741 bei der Sparkasse Oder-Spree, Franz- Mehring-Straße 22, 15230 Frankfurt (Oder), untersagt werden. Es wird insbesondere untersagt, über das dort vorhandene Guthaben und eingehende Gelder zu verfügen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von z...
1542 IN 1682/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BB Abwicklungsgesellschaft mbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289495
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird angeordnet, dass der BB Abwicklungsgesellschaft mbH bzw. deren Organen und kontoverfügungsberechtigten Personen jegliche Verfügungen über das Geschäftskonto IBAN DE60 1705 5050 3135 0741 bei der Sparkasse Oder-Spree, Franz- Mehring-Straße 22, 15230 Frankfurt (Oder), untersagt werden. Es wird insbesondere untersagt, über das dort vorhandene Guthaben und eingehende Gelder zu verfügen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.06.2024
Originalbekanntmachung
14.06.2024
1542 IN 1682/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BB Abwicklungsgesellschaft mbH, Bunzlauer Platz 7, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289495
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht München am 12.06.2024 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 06.06.2024 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Die IBAN bei der Sparkasse Oder Spree lautet: De60 1705 5050 3135 0741 36.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München, Insolvenzgericht
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