Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BF Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hans-Urmiller-Ring 11 c/o Rechtsanwalt Michael George, 82515 Wolfratshausen
Handelsregister
München, HRB 186971
EUID
DED2601V.HRB186971
Insolvenzgericht
Gericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 156/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Michael George
Adresse
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Sonderanlagen im Bereich der Sonnensimulation und Lichttechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BF Engineering GmbH ist anhängig. Am 26.01.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Ein Berichtstermin ist für den 26.02.2024, 09:30 Uhr, im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Wolfratshausen anberaumt. Dieser Termin wird um die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an die BF Maschinen GmbH erweitert. Am 19.02.2024 wurden die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George festgesetzt, darunter Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Gegen die Entscheidung steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung offen.
Originalbekanntmachung
29.01.2024
IN 156/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 26.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
07.02.2024
IN 156/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der, auf
Montag, den 26.02.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
bestimmte Berichtstermin wird um folgenden weiteren Tagesordnungspunkt erweitert:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an die BF Maschinen GmbH, §§ 162 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt jeweils als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Antrag des Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 07.02.2024
Originalbekanntmachung
19.02.2024
IN 156/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
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Beschluss: Die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Versicherungssteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.02.2024.
Da die Verwaltung mit ein...
IN 156/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BF Engineering GmbH, Wallensteinstr. 5, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Wischnewsky Nico
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 186971
- Schuldnerin -
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Beschluss: Die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael George, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Versicherungssteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.02.2024.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 19.02.2024
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