Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biomethan Feldberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Ungererstraße 40, 80802 München
Handelsregister
München, HRB 222581
EUID
DED2601V.HRB222581
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3615 IN 599/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Zoltan Elek
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage sowie Einkauf und Vertrieb des erzeugten bzw. eingekauften Biomethans in Feldberg.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biomethan Feldberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek, ist anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 222581 eingetragen. Am 14.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was gemäß § 208 Abs. 1 InsO zu einer Einstellung des Verfahrens führt. Die Bekanntgabe dieser Anzeige erfolgte durch das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 15.01.2026.
Originalbekanntmachung
24.07.2025
3615 IN 599/25
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23.07.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des Abschlusses einer Verwertungs- und Vergleichsvereinbarung mit dem Geschäftsführer
wird bestimmt auf
Dienstag, 12.08.2025, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
02.09.2025
3615 IN 599/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek, Registergericht: Amtsgericht München, Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 29.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.08....
3615 IN 599/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek, Registergericht: Amtsgericht München, Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 29.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.08.2025
Originalbekanntmachung
02.09.2025
3615 IN 599/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sascha Feies
Kantstraße 164, 10623 Berlin
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Landwärme Service GmbH angemeldeten Forderung zur Tabelle lfd. Nr. 4.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkü...
3615 IN 599/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sascha Feies
Kantstraße 164, 10623 Berlin
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Landwärme Service GmbH angemeldeten Forderung zur Tabelle lfd. Nr. 4.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.08.2025
Originalbekanntmachung
16.01.2026
3615 IN 599/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biomethan Feldberg GmbH, Ungererstraße 40, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Zoltan Elek
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 222581
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 14.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.