Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 108868

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Insolvenzprofil

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München
Handelsregister
München, HRB 108868
EUID
DED2601V.HRB108868

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Karen Buve
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im Bauwesen, Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß HOAI sowie Projektsteuerung gemäß AHO; ferner Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen vertreten. Im Verfahren ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin, die Rechtsanwältin Karen Buve, bestellt. Am 02.02.2026 wurde bekanntgegeben, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt hat und Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus fordert. Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Am 24.02.2026 wurde der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bekanntgegeben. Die Festsetzung erfolgte gemäß dem Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 22.01.2026. Als Erhöhungsgrund wurde die Betriebsfortführung für knapp drei Monate berücksichtigt, was einen Zuschlag rechtfertigt. Der Vermögenswert, von dem ausgegangen wurde, betrug 136.687,83 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

1500 IN 2669/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868 - Schuldnerin - | Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Für seine Tätigkeit beantragt dieser Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus. Der Antrag kann nach Anmeldung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Originalbekanntmachung

24.02.2026

1500 IN 2669/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karen Buve, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließ...

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