Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 209652

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Insolvenzprofil

Black Seal UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Triebstraße 11 a, 80993 München
Handelsregister
München, HRB 209652
EUID
DED2601V.HRB209652

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 1951/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb und Verwaltung von Nachtclubs.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Seal UG (haftungsbeschränkt) ist mit Zustimmung des Gerichts durch die Schlussverteilung abgeschlossen. Es waren 153.297,44 € an Verteilungsmasse verfügbar, während Forderungen in Höhe von 596.235,48 € zu berücksichtigen waren. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt. Im Anschluss an die Schlussverteilung und den Schlusstermin ist das Verfahren im schriftlichen Verfahren aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.01.2026

Veröffentlichung gem. § 188 InsO: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black Seal UG (haftungsbeschränkt), Triebstraße 11 a, 80993 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 153.297,44 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 596.235,48 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München -Insolvenzgericht- Geschäftszeichen: 1509 IN 1951/20 niedergelegt. Veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-

Originalbekanntmachung

12.05.2026

1509 IN 1951/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Black Seal UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch d. Geschäftsführer, Triebstraße 11 a, 80993 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209652 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellun...

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