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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blimmel Steinmetz GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Blimmel. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Breitfeld & Walter. Am 13.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu einem geschlossenen Vergleich über 47.500,00 Euro zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Thomas Blimmel über die Abgeltung eines Haftungsanspruchs aus § 15b InsO in Höhe von 65.061,73 Euro ist für den 04.02.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München bestimmt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
| 1501 IN 1139/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Blimmel Steinmetz GmbH, Dorfstraße 53, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Blimmel Thomas - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Breitfeld & Walter, Rathausstraße 42, 85757 Karlsfeld, Gz.: 30417/23/UW | hat der Insolvenzverwalter am 13.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.02.2024
Originalbekanntmachung
1501 IN 1139/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Blimmel Steinmetz GmbH, Dorfstraße 53, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Blimmel Thomas - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Breitfeld & Walter, Rathausstraße 42, 85757 Karlsfeld, Gz.: 30417/23/UW | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem geschlossenen Vergleich über Euro 47.500,00 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Thomas Blimmel über die Abgeltung eines Haftungsanspruchs aus § 15b InsO in Höhe von Euro 65.061,73 wird bestimmt auf Mittwoch, 04.02.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.01.2026
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