Antragsverfahren Bayern HRB 209381

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Insolvenzprofil

Bora Taxi GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Siegenburger Str. 13, 81373 München
Handelsregister
München, HRB 209381
EUID
DED2601V.HRB209381

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1502 IN 369/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Taxiunternehmens sowie eines Mietwagen- und Kleintransportunternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bora Taxi GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hakbilen Avni, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht München beantragt. Der Geschäftszweig umfasst den Betrieb eines Taxiunternehmens sowie eines Mietwagen- und Kleintransportunternehmens. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 209381. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen. Die Bekanntmachung wurde am 06.05.2026 vom Amtsgericht München - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

08.05.2026

1502 IN 369/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Bora Taxi GmbH, Siegenburgerstraße 13, 81373 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hakbilen Avni Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209381 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb eines Taxiunternehmens sowie eines Mietwagen- und Kleintransportunternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (...

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