Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Braincandy Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schertlinstraße 17, 81379 München
Handelsregister
München, HRB 276756
EUID
DED2601V.HRB276756
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 10883/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Patricia Wiese
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Eventlogistik, Gastronomie und Catering.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Braincandy Solutions GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tobias Fendt, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung einer Vergleichsvereinbarung durchgeführt. Diese Vereinbarung sieht die Abgeltung sämtlicher finanzieller Ansprüche gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 22.500,00 € vor. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt. Die Bekanntgabe des Gerichtsdatums erfolgt am 17.02.2026.
Originalbekanntmachung
17.02.2026
1542 IN 10883/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Braincandy Solutions GmbH, Schertlinstraße 17, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fendt Tobias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276756
- Schuldnerin -
|
Für die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung einer Vereinbarung zwischen Herrn Tobias Fendt, Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin und Frau Rechtsanwältin Patricia Wiese als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Braincandy Solutions GmbH zur Abgeltung und Erledigung sämtlicher finanzieller Ansprüche gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 22.500,00 €
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu ...
1542 IN 10883/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Braincandy Solutions GmbH, Schertlinstraße 17, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fendt Tobias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276756
- Schuldnerin -
|
Für die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung einer Vereinbarung zwischen Herrn Tobias Fendt, Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin und Frau Rechtsanwältin Patricia Wiese als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Braincandy Solutions GmbH zur Abgeltung und Erledigung sämtlicher finanzieller Ansprüche gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 22.500,00 €
wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.