Antragsverfahren Bayern HRB 225511

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Burrito Company Riem GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München
Handelsregister
München, HRB 225511
EUID
DED2601V.HRB225511

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 2558/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Gaststätten, Restaurants und sonstigen gastronomischen Betrieben sowie Systemgastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Burrito Company Riem GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

1509 IN 2558/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Burrito Company Riem GmbH, Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München, vertreten durch den Geschäftsführer Khalaf Alaa Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 225511 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der ...

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