Berichts- und Prüfungstermin Bayern HRB 147023

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CA Bauunternehmung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchner Str. 46, 82008 Unterhaching
Handelsregister
München, HRB 147023
EUID
DED2601V.HRB147023

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1081/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Weinberger & Partner
Person
Rechtsanwälte
Adresse
Ferdinand-Maria-Straße 30, 80639 München

Gegenstand des Unternehmens

Bauunternehmungen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CA Bauunternehmung GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte Weinberger & Partner. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.01.2024

1542 IN 1081/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CA Bauunternehmung GmbH, Münchner Straße 46, 82008 Unterhaching, vertreten durch die Geschäftsführerin Houillot Cornelia Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 147023 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Weinberger & Partner, Ferdinand-Maria-Straße 30, 80639 München | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch b...

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