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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Car-Concept24 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, hat im Rechtsstreit gegen Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein einen Vergleich erzielt, dessen Zustimmung durch die Gläubigerversammlung beschlossen werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Oberlandesgerichts München liegt vor. Die Gläubigerversammlung ist am 14.01.2026 zu diesem Termin geladen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die versammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
1507 IN 2243/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Car-Concept24 GmbH, Am Weidenbach 4, 82362 Weilheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Mühlhofer Anita Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 219032 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit zwischen Herrn Rechtsanwalt Marc-André Kuhne als Insolvenzverwalter der Car-Concept24 GmbH (Kläger) und Herrn Slauko Seman Fürst von Sayn Wittgenstein (Beklagter), protokolliert mit Beschluss des Oberlandesgerichts München (AZ: 5 U 3287/24 e) vom 10.12.2025, wird bestimmt auf Mittwoch, 14.01.2026, 14:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.12.2025
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