Antragsverfahren Bayern HRB 296495

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Insolvenzprofil

CB Ludwigshafen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schloßstraße 14, 82031 Grünwald
Handelsregister
München, HRB 296495
EUID
DED2601V.HRB296495

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 452/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf, Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien. Nach § 34c GewO genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der CB Ludwigshafen GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

1509 IN 452/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. CB Ludwigshafen GmbH, Schloßstraße 14, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Salden Jörg Steffen Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 296495 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zu...

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