Forderungsanmeldung Bayern HRB 162573

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

CdC Service AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Burgstraße 12, c/o WP/StB Rainer Merthan, 80331 München
Handelsregister
München, HRB 162573
EUID
DED2601V.HRB162573

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 3103/18
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Adresse
Burgstraße 12, 80331 München

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung von Software sowie Vertrieb von Soft- und Hardware.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CdC Service AG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft vertritt die Schuldnerin. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

1501 IN 3103/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CdC Service AG, c/o WP/StB Rainer Merthan, Burgstraße 12, 80331 München, vertreten durch die Abwicklerin CdC Capital GmbH Steuerberatungsgesellschaft Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162573 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Am...

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