Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 238185

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Insolvenzprofil

CHRONOS Beratung UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Klarweinstraße 3, 81247 München
Handelsregister
München, HRB 238185
EUID
DED2601V.HRB238185

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1295/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensberatung, Erbringung von Callcenterdienstleistungen sowie Vermittlung von Versicherungsprodukten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHRONOS Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1513 IN 1295/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Brandenburg ist bestellt. Im Juni 2024 wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis zum 25.07.2024 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

08.07.2024

1513 IN 1295/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CHRONOS Beratung UG (haftungsbeschränkt), Klarweinstraße 3, 81247 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grund Michael Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238185 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 13 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festges...

Originalbekanntmachung

08.07.2024

1513 IN 1295/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CHRONOS Beratung UG (haftungsbeschränkt), Klarweinstraße 3, 81247 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grund Michael Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238185 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antra...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

1513 IN 1295/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CHRONOS Beratung UG (haftungsbeschränkt), Klarweinstraße 3, 81247 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grund Michael Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238185 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine ...

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