Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 216201

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Insolvenzprofil

Cleandex GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ständlerstr. 37, 81549 München
Handelsregister
München, HRB 216201
EUID
DED2601V.HRB216201

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2585/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gebäudereinigung und Reinigungen aller Art, Abräumungsarbeiten nach Veranstaltungen, Industriereinigungen, Hausmeisterservice und Gartenarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cleandex GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Christine Hackeschmidt, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

17.02.2026

1542 IN 2585/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Cleandex GmbH, Ständlerstraße 37, 81549 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Hackeschmidt Christine Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 216201 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - ...

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