Schlussverteilung Bayern HRB 100939

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Insolvenzprofil

concept-art Handelsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Brabanter Str. 4, 80805 München
Handelsregister
München, HRB 100939
EUID
DED2601V.HRB100939

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1360/18
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Modeschmuck und Uhren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der concept-art Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Hegewisch Margit, ist eröffnet. Mit Zustimmung des Gerichts findet eine Abschlagsverteilung gemäß § 187 Abs. 2 InsO statt. Für die Verteilung stehen 289.810,18 Euro Masse zur Verfügung, die den Forderungen in gleicher Höhe entsprechen. Das Verteilungsverzeichnis, einschließlich der Verteilung nach § 192 InsO, ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis können innerhalb einer Woche nach Ablauf der zweiwöchigen Ausschlussfrist gemäß § 189 Abs. 1 InsO, beginnend nach der öffentlichen Bekanntmachung, bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 12.02.2026.

Originalbekanntmachung

12.02.2026

1500 IN 1360/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. concept-art Handelsgesellschaft mbH, Brabanter Straße 4, 80805 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Hegewisch Margit Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 100939 - Schuldnerin - | findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung gem. § 187 Abs. 2 InsO statt. Verfügbar sind 289.810,18 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 289.810,18 Euro. Das Verteilungsverzeichnis inkl. der Verteilung nach § 192 InsO ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt, § 188 Satz 3 InsO. Gegen das im Rahmen der Abschlagsverteilung erstellte Verteilungsverzeichnis sind Einwendungen eines Gläubigers bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO beginnend nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO) bei dem Insolvenzgericht zu erheben, § 194 Abs. 1 InsO. Die...

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