Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 231019

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Insolvenzprofil

Cunina GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Stefan-George-Ring 23, 81929 München
Handelsregister
München, HRB 231019
EUID
DED2601V.HRB231019

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2788/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Einzel- und Großhandel mit Baby- und Kinderbedarf und ergänzenden Randsortimenten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, auch unter Übernahme deren Geschäftsführung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cunina GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1513 IN 2788/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 231019 eingetragen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Entscheidung der Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

28.07.2025

1513 IN 2788/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Cunina GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Stefan-George-Ring 23, 81929 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231019 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.09.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen die Schlussrechnung - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei...

Originalbekanntmachung

28.07.2025

1513 IN 2788/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Cunina GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Stefan-George-Ring 23, 81929 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231019 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2, 81373 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.06.2025. Be...

Originalbekanntmachung

07.05.2026

1513 IN 2788/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Cunina GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Stefan-George-Ring 23, 81929 München Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231019 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs....

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