Antragsverfahren Bayern HRB 140167

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Insolvenzprofil

Datech GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hasenheide 11, 82256 Fürstenfeldbruck
Handelsregister
München, HRB 140167
EUID
DED2601V.HRB140167

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 3067/23
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Digitale Vorstufenproduktion von Printmedien

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Datech GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Antesberger Franz und Schramm Karl-Heinz, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Das Verfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen; eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

1500 IN 3067/23 | In dem Verfahren über den Antrag d. Datech GmbH, Elsenheimerstr. 59, 80687 München, vertreten durch die Geschäftsführer Antesberger Franz und Schramm Karl-Heinz Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 140167 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Digitale Vorstufenproduktion von Printmedien auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (ww...

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