Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 253733

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Insolvenzprofil

Derya Gastro UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Schillerstr. 34, 80336 München
Handelsregister
München, HRB 253733
EUID
DED2601V.HRB253733

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 3082/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben einer Gastronomie mit der Erbringung von allen damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Derya Gastro UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 22.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

1542 IN 3082/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Derya Gastro UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 34, 80336 München, vertreten durch den Geschäftsführer Ferreira De Sousa Paulo Sergio Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 253733 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht ...

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