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Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Geschäfte, die unter § 1 KWG oder § 34c GewO fallen.
Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4. Bestand GmbH i.L. (ursprünglich fälschlich als A GmbH bezeichnet, Korrektur am 13.04.2026) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen untersagt und auf die Verwalterin übertragen. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 29.06.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Bis zum Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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810 IN 1692/25 D-14-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4. Bestand A GmbH i.L., Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing (AG München, HRB 195477), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, Am Kurpark 14, 24159 Kiel, (Liquidator), sind die Beschlüsse vom 01.04.2026 und 02.04.2026 berichtigt worden. Die richtige Bezeichnung der Schuldnerin lautet: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4. Bestand A GmbH i.L. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.04.2026
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