Antragsverfahren Bayern HRB 266593

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Insolvenzprofil

D&L Immobilien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Etzfeld 7, 85669 Pastetten
Handelsregister
München, HRB 266593
EUID
DED2601V.HRB266593

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 824/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien (auch Gewerbeimmobilien) und Grundstücken, sowie Baumanagement zur Errichtung neuer Immobilien auf eigene Rechnung zur späteren Vermarktung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der D&L Immobilien GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin betreibt den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien sowie Baumanagement. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Beschwerdeeinlegungserklärung enthalten. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

16.01.2026

IN 824/25 In dem Verfahren über den Antrag d. D&L Immobilien GmbH, Am Etzfeld 7, 85669 Pastetten, vertreten durch die Geschäftsführer Dietmair Carina und Liebetrau Andreas Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 266593 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien und Grundstücken, sowie Baumanagement zur Errichtung neuer Immobilien auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirk...

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