Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 248529

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DUROPAN ALLIANCE GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Rosental 7, 80331 München
Handelsregister
München, HRB 248529
EUID
DED2601V.HRB248529

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1261/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Nickel Marco

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Entwicklung und Formulierung von Kunststoffen und Waren aus diesen, die zum Zeitpunkt der Polymerisation oder später unter äußerer Einwirkung , wie z. B. Wärme, Druck, Katalysatoren, Nanopartikeln u.a. durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Injizieren, Walzen oder andere Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der Einwirkung erhalten bleibt. Der Gegenstand beinhaltet auch die Integration von elektronischen Bauelementen und Nanopartikeln in die Kunststoffe zur Erzeugung von Funktionalität in den Kunststoffen, Energieerzeugung mit diesen, Projektmanagement und Engineering in diesem Zusammenhang, Geschäftsvermittlung und Geschäftsbesorgung in diesem Zusammenhang sowie Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUROPAN ALLIANCE GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nickel Marco, ist beim Amtsgericht München anhängig. Am 12.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieser Anzeige erfolgte durch das Amtsgericht München am 14.01.2026.

Originalbekanntmachung

15.01.2026

1500 IN 1261/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DUROPAN ALLIANCE GmbH, Rosental 7, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nickel Marco Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 248529 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 12.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2026

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