Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 142103

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Insolvenzprofil

Eder-Hosni GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pasinger Bahnhofsplatz 5, 81241 München
Handelsregister
München, HRB 142103
EUID
DED2601V.HRB142103

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 10040/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf von Waren, speziell Geschenkartikeln und Wohnungszubehör, ferner Innen- und Außendekoration von Wohnungen und Geschäftslokalen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eder-Hosni GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerinnen Christine Eder und Hildegard Wirsching-Hosni vertreten. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung ist für den 22.04.2026 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München bestimmt. Der Vergleichsbetrag beträgt insgesamt 30.000 Euro. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

1501 IN 10040/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eder-Hosni GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Eder Christine und Wirsching-Hosni Hildegard Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 142103 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs über die Abgeltung der Geschäftsführerhaftung mit den beiden Geschäftsführerinnen (Vergleichsbetrag beträgt insgesamt Euro 30.000,--) wird bestimmt auf Mittwoch, 22.04.2026, 09:30 Uhr Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2026

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