Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELPO Elektrofachbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bayersdorferstr. 4, 80637 München
Handelsregister
München, HRB 229948
EUID
DED2601V.HRB229948
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 94/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc-André Kuhne
Adresse
Herzogstraße 60, 80803 München
Telefon
+49(89)21703950
E-Mail
muenchen@dkr-partner.de
Fax
+49(89)217039549
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Elektrofacharbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPO Elektrofachbetrieb GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tomasz Nowak, ist am 02.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.06.2024 schriftlich zu widersprechen. Bis zu diesem Datum sind auch Anträge auf Beschlussfassungen über verschiedene Angelegenheiten gemäß InsO zu stellen, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.
Originalbekanntmachung
09.04.2024
1513 IN 94/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
ELPO Elektrofachbetrieb GmbH, Bayersdorferstraße 4, 80637 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nowak Tomasz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229948
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSW LEGAL GmbH, Dachauer Straße 272, 80992 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Elektrofachbetrieb
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.04.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-André Kuhne
Herzogstraße 60, 80803 München
Telefon: +49(89)21703950
Telefax: +49(89)217039549
Email: muenchen@dkr-partner.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderun...
1513 IN 94/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
ELPO Elektrofachbetrieb GmbH, Bayersdorferstraße 4, 80637 München, vertreten durch den Geschäftsführer Nowak Tomasz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 229948
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSW LEGAL GmbH, Dachauer Straße 272, 80992 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Elektrofachbetrieb
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.04.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marc-André Kuhne
Herzogstraße 60, 80803 München
Telefon: +49(89)21703950
Telefax: +49(89)217039549
Email: muenchen@dkr-partner.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.06.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.01.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2024
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