Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 148218

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Insolvenzprofil

EMNOS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Theresienhöhe 12, 80339 München
Handelsregister
München, HRB 148218
EUID
DED2601V.HRB148218

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1439/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Gärtner Tobias

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Customer Relation Management-Produkten und Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMNOS GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Tobias Gärtner vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abgeltungsvergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und den ROBUR-Gesellschaften vorgesehen. Dieser Vergleich ist am 23./25.02.2026 geschlossen worden. Die Gläubigerversammlung findet am 17.03.2026 statt. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

1501 IN 1439/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EMNOS GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Gärtner Tobias Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 148218 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abgeltungsvergleich vom 23./25.02.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und den ROBUR-Gesellschaften wird bestimmt auf Dienstag, 17.03.2026, 09:30 Uhr Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.03.2026

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