Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 224909

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Insolvenzprofil

Energie-Montagen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen
Handelsregister
München, HRB 224909
EUID
DED2601V.HRB224909

Insolvenzgericht

Gericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 103/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Lazarevic Danijel

Gegenstand des Unternehmens

Verlegung von Energiekabeln, Glasfaserkabeln sowie von Stromleitungen von 35 bis 400 KV.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie-Montagen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Wolfratshausen. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Originalbekanntmachung

11.05.2026

IN 103/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Energie-Montagen GmbH, Bürgermeister-Finsterwalder-Ring 23, 82515 Wolfratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Lazarevic Danijel Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 224909 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Wolfratsh...

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