Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 276173

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Enkon Plan Solar GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kapellenstr. 7, 85622 Feldkirchen
Handelsregister
München, HRB 276173
EUID
DED2601V.HRB276173

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1504 IN 647/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Erstellung von effizienten Photovoltaikanlagen mit individuellen Speichersystemen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Enkon Plan Solar GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.04.2026

1504 IN 647/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Enkon Plan Solar GmbH, Kapellenstraße 7, 85622 Feldkirchen, vertreten durch den Gesellschafter Schütt Georg und den Geschäftsführer Uzer Emrah Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276173 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-75 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgerich...

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