Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ESD Elektro Service Decker GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Winterstr. 8, 85757 Karlsfeld
Handelsregister
München, HRB 144170
EUID
DED2601V.HRB144170
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 461/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Vanessa Pomp
Adresse
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon
+49 (89) 61 37 28 5 0
E-Mail
anwalt@berater-kanzlei.bayern
Fax
+49 (89) 61 37 28 5 51
Gegenstand des Unternehmens
Erstellen und Warten elektrischer Anlagen und Einrichtungen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESD Elektro Service Decker GmbH ist eröffnet. Die Verfahrensverwaltung obliegt der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Vanessa Pomp, die am 02.02.2024 die Nachfolge der bisherigen Verwalterin Martina Werkmann antrat. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; eine Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen endete am 24.03.2026. Mit Zustimmung des Gerichts ist die Schlussverteilung erfolgt. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 1.167,47 €, während Forderungen in Höhe von 9.204,39 € zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 27.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände einzureichen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung
05.02.2024
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
Die bisherige Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Martina Werkmann, Herzogstraße 9, 80803 München, wird gem. § 59 Abs.1 S. 2 InsO aus ihrem Amt entlassen.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Vanessa Pomp
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon: +49 (89) 61 37 28 5 0
Telefax: +49 (89) 61 37 28 5 51
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde...
1500 IN 461/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
Die bisherige Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Martina Werkmann, Herzogstraße 9, 80803 München, wird gem. § 59 Abs.1 S. 2 InsO aus ihrem Amt entlassen.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Vanessa Pomp
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon: +49 (89) 61 37 28 5 0
Telefax: +49 (89) 61 37 28 5 51
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.02.2024
Originalbekanntmachung
12.02.2026
1500 IN 461/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Vanessa Pomp, und der ehemaligen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Martina Werkmann, beide Herzogstraße 9, 80803 München, werden einheitlich wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverw...
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Vanessa Pomp, und der ehemaligen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Martina Werkmann, beide Herzogstraße 9, 80803 München, werden einheitlich wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 06.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.02.2026
Originalbekanntmachung
23.02.2026
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 und 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Wider...
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 und 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
30.03.2026
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2...
1500 IN 461/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 144170
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler RAe PartG mbB, Unsöldstraße 2, 80538 München
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
22.04.2026
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESD Elektro Service Decker GmbH, Winterstraße 8, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Thilo, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 1.167,47 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 9.204,39 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1500 IN 461/23 niedergelegt.
veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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