Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 223019

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Eurostar Reisebüro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Tumblingerstraße 44, 80337 München
Handelsregister
München, HRB 223019
EUID
DED2601V.HRB223019

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 1946/19
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung, Verkauf, Veräußerung und Veranstaltung von Reisen, insbesondere Betrieb von Reisebüros sowie Erbringung zugehöriger Dienstleistungen und alle damit verbundenen und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft betreibt ferner eine Autovermietung sowie die Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen, Ferienimmobilien und Veranstaltungstickets.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurostar Reisebüro GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sotgiu Gabriele, ist beim Amtsgericht München unter der Register-Nr. HRB 223019 anhängig. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das EGVP einzureichen.

Originalbekanntmachung

12.02.2026

1506 IN 1946/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eurostar Reisebüro GmbH, Tumblingerstraße 44, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Sotgiu Gabriele Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223019 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als be...

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