Antragsverfahren Bayern HRB 284866

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Insolvenzprofil

Everspades UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Pasinger Str. 1, 82166 Gräfelfing
Handelsregister
München, HRB 284866
EUID
DED2601V.HRB284866

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2591/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Herstellung von Gesellschafts- und Glücksspielen (WZ-Code 32.40.0), Herstellung von Glücksspieltischen (WZ-Code 32.40.0), Lizenzvergabe und -verwertung (WZ-Code 77.40.0).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Everspades UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

08.01.2026

1513 IN 2591/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Everspades UG (haftungsbeschränkt), Pasinger Straße 1, 82166 Gräfelfing, vertreten durch den Geschäftsführer Sahanek Marcus Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 284866 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum N...

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