Antragsverfahren Bayern HRB 271079

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Insolvenzprofil

Feldkirchen 3 Vermögensverwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Carl-von-Linde-Straße 42, c/o Jürgen Seeber, 85716 Unterschleißheim
Handelsregister
München, HRB 271079
EUID
DED2601V.HRB271079

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 4364/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere bebaute und unbebaute Grundstücke, Gründung von sowie Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen jeder Rechtsform und Vermögensanlagen aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Feldkirchen 3 Vermögensverwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzureichen.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

1501 IN 4364/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Feldkirchen 3 Vermögensverwaltungs GmbH, c/o Jürgen Seeber, Carl-von-Linde-Straße 42,, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Frohwitter Sabina Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 271079 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). ...

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