Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 265899

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Insolvenzprofil

FERRY Automotive GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Salvatorplatz 3, 80333 München
Handelsregister
München, HRB 265899
EUID
DED2601V.HRB265899

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2281/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Online-Plattform für den Automobilhandel in jedweder Form und verwandte Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERRY Automotive GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Russel Kristian, ist beim Amtsgericht München anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 265899 eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

25.03.2026

1542 IN 2281/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FERRY Automotive GmbH, Salvatorplatz 3, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Russel Kristian Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 265899 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2026

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