Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 252584

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Insolvenzprofil

FS Home UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Franz-Nißl-Straße 64, 80999 München
Handelsregister
München, HRB 252584
EUID
DED2601V.HRB252584

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1010/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Adresse
Marsstraße 24, 80335 München
Telefon
+49 89 38667995-0
Fax
+49 89 38667995-1800

Gegenstand des Unternehmens

Trockenbau, Malerei und Putz.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Home UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.01.2024 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Meyer bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 29.02.2024 schriftlich anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Spätestens bis 11.04.2024 können Anträge auf Beschlussfassungen über verschiedene Angelegenheiten gestellt werden, um den Widerruf der Anordnung des schriftlichen Verfahrens zu ermöglichen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag vom 25.06.2024. Die Mindestvergütung wurde festgesetzt und aufgrund der Anzahl der angemeldeten Gläubiger (13 Gläubiger) erhöht. Die Umsatzsteuer wurde in Höhe von 19 % hinzugesetzt. Die Auslagenpauschale wurde unter Beachtung der maximalen Monatspauschale festgesetzt. Gegen die Entscheidung über die Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

22.01.2024

1501 IN 1010/22 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FS Home UG (haftungsbeschränkt), Franz-Nißl-Straße 64, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Urekar Aleksandra Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252584 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Trockenbau u.a. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.01.2024 um 12.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Meyer Marsstraße 24, 80335 München Telefon: +49 89 38667995-0 Telefax: +49 89 38667995-1800 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten ...

Originalbekanntmachung

31.07.2024

1501 IN 1010/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FS Home UG (haftungsbeschränkt), Franz-Nißl-Straße 64, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Urekar Aleksandra Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252584 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer, Marsstraße 24, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzst...

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