Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gasteig Kult und Speise GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Wittelsbacherstr. 15, 80469 München
Handelsregister
München, HRB 164140
EUID
DED2601V.HRB164140
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 1094/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH
Person
Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann
Adresse
Uterer Anger 3, 80331 München
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH ist anhängig. Das Verfahren ist als masseunzulänglich eingestuft. Nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO steht eine Verteilungsmasse in Höhe von 36.353,40 EUR zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind Neumasseverbindlichkeiten in Höhe von 4.760,00 EUR und Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Höhe von 815.933,92 EUR. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, wobei Zuschläge in Höhe von 55 % geltend gemacht wurden. Die Festsetzung der Vergütung ist erfolgt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligt haben die Beteiligten bis zum 08.05.2026 Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Zuvor war bis zum 02.03.2026 Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag und zur Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen gesetzt.
Originalbekanntmachung
03.04.2024
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter, der Tasteful Cocepts GmbH und dem Geschäftsführer Marc Uebelherr, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Tasteful Concepts GmbH und den Geschäftsführer Uebelherr eine gesamtschuldnerische Zahlung i.H.v. EUR 35.000,00 vorsieht, wobei die Zahlungspflicht als erfüllt gilt, wenn bis zum 30.06.2024 insgesamt ein Betrag i.H.v. EUR 30.000,00 bezahlt wird,
wird bestimmt auf
Dienstag, 23.04.2024,...
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter, der Tasteful Cocepts GmbH und dem Geschäftsführer Marc Uebelherr, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Tasteful Concepts GmbH und den Geschäftsführer Uebelherr eine gesamtschuldnerische Zahlung i.H.v. EUR 35.000,00 vorsieht, wobei die Zahlungspflicht als erfüllt gilt, wenn bis zum 30.06.2024 insgesamt ein Betrag i.H.v. EUR 30.000,00 bezahlt wird,
wird bestimmt auf
Dienstag, 23.04.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2024
Originalbekanntmachung
03.02.2026
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.12.2025 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge i.H.v. 55 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.03.2026 gegeben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.02.2026
Originalbekanntmachung
03.02.2026
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 100 - 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
...
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 100 - 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.01.2026
Originalbekanntmachung
13.03.2026
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverze...
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Originalbekanntmachung
13.03.2026
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, d...
1513 IN 1094/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasteig Kult und Speise GmbH, Wittelsbacherstraße 15, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Uebelherr Marc
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 164140
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhardt & Kollegen, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH, Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 131.556,82 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden in der Bestimmung der für die Berechnung der Vergütung maßgeblichen Masse berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht. Es sind Feststellungskostenbeiträge gem. § 171 Abs. 1 InsO in Höhe von BETRAG EUR zur Masse gelangt. Berücksichtigt wurde daher gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR, um den sich die Regelvergütung erhöht. Die Regelvergütung beträgt somit BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt die Gewährung eines Zuschlags in Höhe von 55 % auf die Regelvergütung. Zur Begründung des geltend gemachten Mehraufwands führt er folgende Zuschlagstatbestände an:
- Prüfung und Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitnehmerangelegenheiten, besonderem Kündigungsschutz sowie Sozialplanverhandlungen (45 - 50 %)
- Prüfung von Vermögensverschiebungen und Anfechtungsansprüche (5 - 10 %)
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist; vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 sowie vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07.
Auf die ausführliche Begründung im Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.12.2025 wird Bezug genommen.
Unter Gesamtwürdigung aller Faktoren ist auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in einer auf Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung ein Gesamtzuschlag von 55 % wie beantragt festzusetzen.
Die Anhörung des Insolvenzschuldners sowie der Gläubiger zum eingereichten Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 30.12.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 55 % erfolgte am 03.02.2026. Stellungnahmen binnen der gesetzten Frist sind nicht eingegangen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Originalbekanntmachung
13.04.2026
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:
In dem masseunzulänglichen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH, 80469 München, werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 36.353,40 verfügbar. Zu berücksichtigen sind Neumasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO i.H.v. EUR 4.760,00 und Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.H.v. EUR 815.933,92. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1513 IN 1094/20, niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
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