Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 240701

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Insolvenzprofil

Gastroentsorgung UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Lochhausener Straße 73 a, 81249 München
Handelsregister
München, HRB 240701
EUID
DED2601V.HRB240701

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 2358/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Beißer Manfred

Gegenstand des Unternehmens

Entsorgung von Gewerbeabfällen und alle diesem Geschäftszweck dienenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastroentsorgung UG (haftungsbeschränkt) ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht München einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

03.09.2025

1509 IN 2358/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gastroentsorgung UG (haftungsbeschränkt), Lochhausenerstr. 73 a, 81249 München, vertreten durch den Geschäftsführer Beißer Manfred Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 240701 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Leonrodstraße 69, 80636 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, er...

Originalbekanntmachung

09.09.2025

1509 IN 2358/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gastroentsorgung UG (haftungsbeschränkt), Lochhausenerstr. 73 a, 81249 München, vertreten durch den Geschäftsführer Beißer Manfred Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 240701 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2025

Originalbekanntmachung

24.04.2026

1509 IN 2358/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gastroentsorgung UG (haftungsbeschränkt), Lochhausenerstr. 73 a, 81249 München, vertreten durch den Geschäftsführer Beißer Manfred Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 240701 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn ...

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