Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 256264

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Insolvenzprofil

GDM Reich Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
An der Erdinger Straße 27, 85447 Fraunberg
Handelsregister
München, HRB 256264
EUID
DED2601V.HRB256264

Insolvenzgericht

Gericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 232/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Halten und Verwalten von Beteiligungen. Gesellschaft kann gegenüber den von ihr gehaltenen Beteiligungen administrative und beratende Tätigkeiten ausüben. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden nicht ausgeübt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag der GDM Reich Holding GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 256264 eingetragen. Das Verfahren ist mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer PartGmbB aus München.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 232/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. GDM Reich Holding GmbH, An der Erdinger Straße 27, 85447 Fraunberg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebold Pascal Marcel Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 256264 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München, Gz.: 0001-2026 Geschäftszweig/Beschäftigung: Halten und Verwalten von Beteiligungen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese ...

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