Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Georgios GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Riesstr. 86, 80993 München
Handelsregister
München, HRB 222695
EUID
DED2601V.HRB222695
Insolvenzgericht
Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1676/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte cumlege
Person
Rechtsanwälte cumlege
Adresse
Ramersdorfer Straße 3, 81669 München
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georgios GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Galini-Stefanie Koutalidou, ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1676/20 anhängig. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte cumlege als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin betreffend geltend gemachte Geschäftsführerhaftungsansprüche in Höhe von EUR 170.330,35 unter Vereinbarung einer Zahlung von EUR 3.500,00 wurde für den 07.06.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
07.05.2024
1542 IN 1676/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georgios GmbH, Riesstraße 86, 80993 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Koutalidou Galini-Stefanie
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 222695
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte cumlege, Ramersdorfer Straße 3, 81669 München
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung gem. § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin Galini-Stefanie Koutalidou betreffend die gegen sie i.H.v. EUR 170.330,35 geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Vereinbarung einer Zahlung i.H.v. EUR 3.500,00
wird bestimmt auf
Freitag, 07.06.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.05.2024
Originalbekanntmachung
19.05.2025
1542 IN 1676/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georgios GmbH, Riesstraße 86, 80993 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Koutalidou Galini-Stefanie
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 222695
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte cumlege, Ramersdorfer Straße 3, 81669 München
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wur...
1542 IN 1676/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georgios GmbH, Riesstraße 86, 80993 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Koutalidou Galini-Stefanie
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 222695
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte cumlege, Ramersdorfer Straße 3, 81669 München
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.05.2025
Originalbekanntmachung
26.01.2026
1542 IN 1676/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georgios GmbH, Riesstraße 86, 80993 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Koutalidou Galini-Stefanie
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 222695
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte cumlege, Rotbuchenstraße 1, 81547 München, Gz.: 000205-19/rg/jw
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachun...
1542 IN 1676/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Georgios GmbH, Riesstraße 86, 80993 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Koutalidou Galini-Stefanie
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 222695
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte cumlege, Rotbuchenstraße 1, 81547 München, Gz.: 000205-19/rg/jw
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.