Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GIG Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
Handelsregister
München, HRB 169011
EUID
DED2601V.HRB169011
Insolvenzgericht
Gericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
88 IN 21/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Adresse
Hammer Straße 176, 48153 Münster
Telefon
0251 / 9743980
Fax
025197439829
Gegenstand des Unternehmens
Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, Erwerb von oder Beteiligung jeder Art an mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, Halten, Verwaltung und Verwertung von mittelständischen Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Soweit es sich um genehmigungspflichtige Geschäfte handelt, sind diese ausgeschlossen, es sei denn, die Erlaubnis ist erteilt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 06.03.2026 um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIG Holding GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 14.11.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.06.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 22.05.2026 zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
10.03.2026
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 21/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 169011 eingetragenen GIG Holding GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.03.2026, um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster, Telefon: 0251 / 9743980, Fax: 025197439829.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gege...
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 21/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 169011 eingetragenen GIG Holding GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.03.2026, um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Hammer Straße 176, 48153 Münster, Telefon: 0251 / 9743980, Fax: 025197439829.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
88 IN 21/25
Münster, 06.03.2026
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