Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 265239

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Globalarch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zasingerstraße 13, 81547 München
Handelsregister
München, HRB 265239
EUID
DED2601V.HRB265239

Insolvenzgericht

Gericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 45/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Florian Füchsl
Adresse
Potsdamer Straße 5, 80802 München
Telefon
+49(89)36 19 300
Fax
+49(89)361930999

Gegenstand des Unternehmens

Hausmeisterservice (Instandhaltung, Reinigung, Pflege und Betreuung von Haus, Hof und Garten), Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Parkettlegen, Raumpflege und Raumausstattung, Bautrocknung, Bodenlegen, Holz- und Bautenschutz, Malerarbeiten, der Einbau von genehmigten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen), Akustik- und Trockenbau, Kabelverlegen bei Rohbauten, Tapezieren von Raufaser und Anstrich mit Farbe sowie Entwicklung von Immobilien, Im- und Export von sowie Handel mit Baumaterial, Handel mit gebrauchten Büro- und Hausmöbeln, Vermittlung von Bauaufträgen und Immobilien als Generalunternehmer, Durchführung von Kleintransporten bis zu 3,5 Tonnen; Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich-rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist, Handel mit non-Food- und Food-Produkten auch für Gastronomie, Onlinehandel mit allen genannten Produkten, An und Verkauf sowie Reparatur von Computern und Computerteilen, Homepageprogrammierung,

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat am 20.04.2026 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globalarch GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Fidan Adnan, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Anordnung dient der Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Füchsl bestellt. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

Az.: 1542 IN 45/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Globalarch GmbH, Zasingerstraße 13, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fidan Adnan Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265239 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 20.04.2026 um 12:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Füchsl, Potsdamer Straße 5, 80802 München, Telefon: +49(89)36 19 300, Telefax: +49(89)361930999. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden...

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